VG Würzburg: Hilfe für junge Volljährige, Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung, Hilfe zur schulischen Bildung, Privates staatlich anerkanntes Online-Gymnasium, Gymnasialabschluss, Geeignetheit und Notwendigkeit der Hilfemaßnahme, Teilhilfe, Systemversagen des staatlichen Schulsystems, Fortsetzungshilfe, begründeter Einzelfall i.S.d. § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII, begrenzter Zeitraum i.S.d. § 41 Abs. 1 Satz SGB VIII, Teilhabe an Bildung, Schulversagen, Eingliederungshilfe, Schulgeldübernahme, Persönlichkeitsentwicklung, Beurteilungsspielraum
Urteil vom 30.07.2026 – W 3 K 25.344